MAV - Mitarbeitervertretung

Was ist die MAV?

Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist:

  • vergleichbar mit den Personalräten des Öffentlichen Dienstes
  • die Interessensvertretung der Beschäftigten.

Dafür machen wir uns stark:

  • Partnerschaftlichkeit am Arbeitsplatz
  • faire Konfliktlösung
  • gelebte Dienstgemeinschaft
  • gutes, gesundes Betriebsklima
  • Gleichberechtigung aller Mitarbeitenden
Wir unterliegen der Schweigepflicht!

Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten in Ihrem Dienstverhältnis wenden Sie sich bitte jederzeit an den Ansprechpartner Ihres Vertrauens oder nutzen Sie unseren Onlinekontakt

Frank Höhle, 1. Vorsitzender
Dekanatsjugendreferent
Evang. Jugend im Dekanat Forchheim
Tel.: 09196 99 86 00
Mobil: 0170 74 29 757

Elke Hofmann, 2. Vorsitzende
Erzieherin im Haus für Kinder
Heiligenstadt

Gudrun Hadwiger
Mesnerin, pädagogische Mitarbeiterin im Schuldienst
Forchheim Christuskirche

Andrea Hänsch
Mesnerin, Hauswirtschafterin
Forchheim St. Johannis

Sandra Schmitt
Erzieherin im Kinderhaus St. Johannis
Forchheim

Ursula Polster,
Sekretärin im Pfarramts- und Dekanatsbüro
Wiesenttal-Muggendorf

Welche Rechte hat die MAV?

Im Gesetz ist festgelegt, wann die MAV das Recht der Mitbestimmung, der eingeschränkten Mitbestimmung oder der Mitberatung hat:

  • Auf Verlangen der Mitarbeitenden ist bei einem Gespräch mit dem Dienstgeber ein Mitglied der Mitarbeitervertretung hinzuzuziehen, z.B. bei
  • Personen-, verhaltens- oder bei betriebsbedingten Schwierigkeiten, die zur Gefährdung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses führen können oder
  • dem Abschluss eines Änderungs- oder Auflösungsvertrages.

Die MAV steht bei Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, mit Rat und Tat zur Seite.

Was sind die Ziele der MAV?

  • Die MAV tritt für eine gute Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ein.
  • Die MAV nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie vor und kümmert sich gegebenenfalss um Abhilfe.
  • Die MAV achtet darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichberechtigt und gerecht behandelt werden.
  • Die MAV informiert über aktuelle Themen.

Aufgaben der MAV

  • Regelmäßige Sitzungen der 7 MAV-Mitglieder zu aktuellen Personalia und Themen.
  • Teilnahme an Fortbildungen und Fachtagungen zu Sachthemen und Neuerungen im Arbeitsrecht.
  • Unterstützung der Mitarbeitenden bei Problemen mit Träger oder Vorgesetzten.
  • Beratung und Hilfe für ein gutes Miteinander im Team.
  • Teilnahme der Vorsitzenden an der Dekanatssynode.
  • Organisation und Planung der jährlichen Mitarbeiterversammlung.
  • Organisation und Durchführung des jährlichen Mitarbeiterausflugs.
  • Vorstellung der MAV-Arbeit bei den Willkommenstagen.

Tarifabschluss der Länder wird für den Raum der Kirche übernommen.
Ab April mehr Geld für kirchlich Beschäftigte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Arbeitsrechtliche Kommission der ELKB (ARK) hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2024 die Übernahme des Tarifabschlusses der Länder beschlossen.

Neben der Einmalzahlung von 2.280 Euro im April dieses Jahres erhalten Vollzeitbeschäftigte in der ELKB von Mai bis Oktober 2024 zusätzlich monatlich 120,- € als Inflationsausgleich. In der Summe entsprechen diese Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie im TV-L in Höhe von 3.000 Euro. Zum 1. November 2024 werden die Entgelte für die kirchlich Beschäftigten weiterhin pauschal um 200 Euro erhöht, ehe dann im April 2025 eine weitere Tarifsteigerung um 5,5 Prozent erfolgt. Auszubildende erhalten im April 2024 eine Einmalzahlung von 1.200 €, in den Monaten Mai bis Oktober 2024 50,- Euro pro Monat zusätzlich. Ihre Bezüge erhöhen sich ab November 2024 um 100 € und ab April 2025 um weitere 50 €.

Die Arbeitsrechtliche Kommission, zuständig für Löhne und Gehälter in Kirche und Diakonie in Bayern, hat damit im Wesentlichen den Tarifabschluss der Länder für die Angestellten der Kirche nachvollzogen, wie dies bereits in der Vergangenheit der Fall war. Die Regelungen treten allerdings um einige Monate zeitversetzt in Kraft. Für diese etwas verzögerte Übernahme waren einige Vorteile der kirchlichen Tarife ins Feld geführt worden: Anders als im TV-L ist die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) bei der evangelischen Kirche nicht eingefroren, sondern wird jeweils dynamisch angeglichen. Hinzukommt eine für die Mitarbeitenden beitragsfreie Zusatzversorgung sowie ein zusätzlicher Feiertag (Buß- und Bettag).

Für den Sprecher der Dienstgeberseite, Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Blum, ist die Entscheidung der ARK ein klares Zeichen: „Trotz deutlich rückläufiger Kirchensteuereinnahmen haben wir den Abschluss für den TV-L übernommen. Damit wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit der kirchlichen Einrichtungen erhalten und den Mitarbeitenden unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen.“ Für die Dienstnehmer kommentiert deren Sprecher Klaus Klemm: „Die Verhandlungen waren schwierig, aber vertrauensvoll. Es ist trotz der komplexen Rahmenbedingungen ein wirklich guter Abschluss. Die evangelische Kirche bleibt damit ein verlässlicher Arbeitgeber.“

Die offizielle Pressemitteilung der ARK findet sich unter: https://www.ark-bayern.de/system/files/dateien/tv-l_01_24.pdf